Grundsätze zur Planung von Verkehrsflächen
Unterliegt ein Platz oder eine Straße einer Belastung, spricht man von einem Bauwerk. Dieses sollte in jedem Fall von einem Fachmann gründlich geplant und die Herstellung überwacht werden, damit eine qualitative und kostengünstige Ausführung und Dauerhaftigkeit gewährleistet ist. Die Kosten für eine gute Planung sind in der Regel geringer als für eine Sanierung oder Funktionseinschränkung bei der Benutzung. Bauplanungen werden in einzelne Planungsphasen unterteilt:
- Die Grundlagenermittlung und der Vorentwurf mit der Erarbeitung verschiedener Varianten
- Der Entwurf mit der Erarbeitung der erforderlichen Genehmigungen
- Die Ausführungsplanung mit der Erarbeitung der Leistungsbeschreibung und aller zur Bauausführung notwendigen Planunterlagen
Die konsequente Abarbeitung der einzelnen Planungsphasen ist der beste Weg zu einer qualitativ hochwertigen und dauerhaften Straßen- oder Flächenbefestigung.
Reglementierungen durch städtebauliche Planung
Aus städtebaulichen Planungen wie:
- Landschaftliche Rahmenplanungen
- Flächennutzungspläne
- Stadtentwicklungsplanung
- Grünordnungspläne, Landschaftspläne
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
können sich Einschränkungen oder Vorgaben für die Planung ergeben, die von wesentlicher
Bedeutung sind (Wasserschutzgebiete, Versiegelung, Leitungsrechte, Materialvorgaben etc.)
Vorhandener Baugrund
Ein Baugrundgutachten enthält Aussagen über die zu erwartende Tragfähigkeit, die Frostsicherheit, mögliche Kontaminationen, Grundwasserstände und weitere Informationen und hilft somit den Bauherren vor teuren Überraschungen bewahren. Die Investition in ein Baugrundgutachten macht sich sehr häufig bezahlt.
Verkehrsaufkommen, Art des Verkehrs
Zur Bemessung der Verkehrsfläche ist eine genaue Abschätzung des Verkehrsaufkommens von großer Bedeutung. Dazu zählen Verkehrsdaten bzw. -zählungen, Raumordnungsplanung, Wirtschaftsdaten, infrastrukturelle Belange etc.
Entwässerungseinrichtungen
Die geplanten bzw. die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen sowie deren Kapazität sind schon im Rahmen der Vorplanung wichtige Parameter.
Zwangspunkte, Höhen, Grenzen und Bauhemmnisse
Für die Planung ist die Klarheit über Zwangspunkte, Planungshöhen und Grundstücks- bzw. Flurstücksgrenzen erforderlich. Zu den Bauhemmnissen zählen Kanal- und Leitungstrassen, Bodendenkmale, Blindgängerverdachtsflächen etc.
Planung nach Regelwerken
Für die Planung und Ausführung von Pflasterflächen ist die Kenntnis der einschlägigen „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ erforderlich. Diese sind in Normen, Regelwerken, Merkblättern und Forschungsaufsätzen aufgeteilt. Die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln) ist eine technisch-wissenschaftliche Vereinigung für die Veröffentlichung von gesammelten Erkenntnissen zur Weiterentwicklung des gesamten Straßenbaus. In der FGSV werden technische Regelwerke und Arbeitspapiere sowie Hinweise, Empfehlungen, Merkblätter und Richtlinien für den öffentlichen Straßenbau aus Forschungsergebnissen und baupraktischen Erfahrungen erarbeitet. Die umfassendste Planungsunterlage stellt die Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 12 dar.