Blockstufen mit Kontraststreifen

Treppen bergen ein besonders großes Gefahrenpotenzial in sich. Dies gilt nicht nur für sehbehinderte Menschen, sondern auch für Menschen ohne diese Einschränkung.
Entsprechend den aktuell gültigen Richtlinien besteht die Notwendigkeit, Treppenelemente im öffentlichen Raum kontrastreich sichtbar zu machen. Treppen müssen für sehbehinderte Menschen leicht erkennbar sein. Mit einer über die gesamte Breite in die Stufe eingearbeiteten Markierung kann dies realisiert werden. Infolgedessen kann die Sturzgefahr – nicht nur bei Dunkelheit – deutlich minimiert werden.
Gemäß der DIN 32984:2011-10 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – muss bei einer Treppenanlage bis zu drei Stufen, die frei im Raum beginnt, jede Stufe eine Markierung haben. Bei Treppenanlagen mit mehr als drei Stufen müssen jeweils die erste und die letzte Stufe mit einer solchen Markierung gekennzeichnet sein. Besser ist es vorzugsweise alle Stufen mit einer Markierung zu versehen.
Produkteigenschaften
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Technische Daten
Steigung | Auftritt | Länge | ca. Gewicht/St. | Farbe | |
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Abmessung: | 16,0 cm | 35,0 cm | 100,0 cm | 130,0 kg | basalt + Kontraststreifen weiß |
Maßanfertigung: | 14,0 - 21,0 cm | 20,0 - 40,0 cm | 50,0 - 200,0 cm | basalt + Kontraststreifen weiß |
Für Treppenanlagen geeignet: Die Stufe kann hintereinander und nebeneinander versetzt werden. Die Toleranz beträgt in Steigung, Auftritt und Länge +/- 2 mm. |
- Für Treppenanlagen geeignet: Die Blockstufe erfüllt die erhöhten Anforderungen an Treppenanlagen und kann hintereinander und nebeneinander versetzt werden. Die Toleranz beträgt in allen Abmessungen max. 2 mm. Für den oberen Abschluss liefern wir gerne eine passende Endstufe im gewünschten Auftrittsmaß, fordern Sie ein Angebot an.
- Maschinell hergestellte Stufen sind in der Oberfläche nicht mit in Sonderanfertigung hergestellten Stufen und Podesten kombinierbar.