Betonpflastersteine werden nach ihrer Verwendung unterschieden. Abhängig vom Einsatzort und der Belastung durch Verkehr und Fußgänger erfolgt die Einteilung der Pflastersteine in eine bestimmte Klasse. Für verschiedene Anwendungsgebiete kommen unterschiedliche Betonpflastersteine in Frage.
Flächen für Fußgänger ohne Verkehrsbelastung (Klasse B1): Diese Pflastersteine werden von Kraftfahrzeugen nicht befahren. Verwendung finden sie beispielsweise als Pflaster auf Wegen in Parkanlagen oder Radwegen, die durch motorisierten Verkehr nicht belastet werden.
Flächen mit geringer Verkehrsbelastung (Klasse B2): Diese Pflastersteine können mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht befahren werden. Dazu zählen unter anderem Grundstückszufahrten, Park- und Gartenanlagen, Geh- und Radwege, öffentliche Plätze und Fußgängerzonen ohne Lade- und Busverkehr sowie Pkw-Parkplätze.
Flächen mit mittlerer Verkehrsbelastung (Klasse B3): Dieses Betonsteinpflaster ist dafür geeignet, Belastungen von Fahrzeugen mit bis zu 20 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aufzunehmen. Dazu zählen Wohn- und Anliegerstraßen, Parkplätze und Parkstreifen, Feuerwehrwege, Bereiche von Plätzen und Fußgängerzonen mit Ladeverkehr. Der Oberbau ist in der Belastungsklasse Bk1,0 einzuplanen.
Flächen mit hoher Verkehrsbelastung (Klasse B4): Diese Betonpflasterflächen sind geeignet für hohe Verkehrsbelastungen mit Achslasten. Auch bei hohen Horizontalbeanspruchungen durch Rangiervorgänge sind diese robusten Flächen nötig. So beispielsweise bei Hauptverkehrs- und Sammelstraßen, Lkw-Parkplätzen, Busverkehrsflächen, Kreisverkehren, Plätzen und Fußgängerzonen mit Ladeverkehr. Der Oberbau ist in der Belastungsklasse Bk3,2 nach RStO 12 auszuführen.