FREISTEHENDE PFLANZRINGMAUERN

für den Lärmschutz

Eine verschärfte Gesetzgebung stellt den Lärmschutz an Straßen und Bahngleisen vor neue Herausforderungen: Die seit Juni 1990 geltende 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes besagt, dass an Neubaustrecken nur noch die Hälfte des Lärms an die Ohren der Anwohner dringen darf. Fest steht damit, dass Lärmschutzwände als Folge der neuen Richtwerte in Zukunft oft doppelt so hoch wie bisher konstruiert werden müssen, um den verschärften Anforderungen zu entsprechen und den störenden Schall zu absorbieren. Bei der Planung sind unter anderem folgende Punkte von Bedeutung:• durchgehende Lückenlosigkeit des Bauwerkes
• erforderliche Länge gegenüber dem zu schützenden Bereich
• ausreichende Höhe über der Sichtlinie zum Schallempfänger
• richtige Anordnung zur Schallquelle
• entsprechende Ausbildung der Oberfläche

Für Lärmschutzanlagen gibt es im wesentlichen zwei Konstruktionsmöglichkeiten:

1. Wandkonstruktionen aus Tafeln mit oder ohne Pfosten, die mit Strukturen und Farben gestaltet werden können
2. Böschungskonstruktionen aus Elementen, die mit Erde verfüllt und begrünt werden können.

In §2 der genannten 16. BlmSchV sind in Abhängigkeit von der Art der betroffenen Gebiete Immissionsgrenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Die neuen Grenzwerte sind durchweg um 3 dB(A) geringer als die vorher gültigen, was eine erhebliche Verschärfung bedeutet.
Lärmschutzbauwerke bedürfen in jedem Fall besonderer gestalterischer Sorgfalt, denn sie stellen fast immer einen erheblichen Eingriff in den umgebenden städtischen oder landschaftlichen Raum dar. Es ist sowohl eine ästhetische als auch konstruktiv und wirtschaftlich befriedigende Lösung zu suchen, die sowohl vom Auftraggeber akzeptiert, vom Ingenieur mitgetragen, vom Hersteller kostengünstig produziert und schließlich von der Baufirma auch zeitsparend ausgeführt werden kann. Eine einfühlsame Farbgebung und eine umfassende Bepflanzung tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass auch die Zustimmung der unmittelbar Betroffenen, der Anlieger und der Nutzer im weiteren Sinne erreicht wird. Eine intensive Begrünung entlang der Lärmschutzwände und die dauerhafte Bepflanzung der Wandkonstruktionen gewährleisten eine rasche Integration der Schutzbauwerke in die angrenzende Landschaft.

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